top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ESTATEWALK Unternehmensfotografie

 

§ 1 Geltungsbereich

 
Alle Leistungen von Roger Rachel, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „ESTATEWALK Unternehmensfotografie“, Im Fasanengarten 10, 67273 Dackenheim, Deutschland (im Folgenden ESTATEWALK), tätig als Fotograf, richten sich nach nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB).
​
​

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

 
(1) Die Darstellung der Leistungen von ESTATEWALK in Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Werbematerial, Preislisten und Onlinepräsenzen von ESTATEWALK stellen noch kein rechtlich wirksames Angebot dar. Der Kunde gibt durch seine Unterschrift und anschließende Übergabe bzw. Rücksendung des schriftlichen Vertrags an ESTATEWALK ein verbindliches Kaufangebot an ESTATEWALK ab. ESTATEWALK nimmt das Kaufangebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail, oder Brief oder durch Leistung, auch Teilleistung, der bestellten Dienstleistung und/ oder Lieferung der bestellten Ware an.
​
(2) Alle Leistungen werden von ESTATEWALK nach Angaben und Wünschen des Kunden, wie im Fotografenvertrag/ Auftragsformular oder sonstigen konkreten Vereinbarungen, welche in Textform beschrieben sind, erbracht.
​
(3) Im Einzelfall nötige Zusatzleistungen, die zur Vollendung des Auftrags nötig sind, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
​
(4) Vorbehaltlich der inhaltlichen Vorgaben im Fotografenvertrag/ Auftragsformular steht die Herstellung und Bearbeitung der Lichtbildwerke im freien künstlerischen Ermessen von ESTATEWALK.
​
(5) Mehraufwand durch Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss kann ESTATEWALK dem Kunden in Rechnung stellen. Maßgeblich sind die Vereinbarungen, die über das Maß der im Fotografenvertrag/ Auftragsformular festgehaltenen Leistungen hinausgehen. Die Berechnung des Mehraufwands erfolgt nach aktueller Preisliste von ESTATEWALK.
​
​

§ 3 Vergütung

 
(1) Es gelten die im Fotografenvertrag/ Auftragsformular oder in sonstiger Schriftform vereinbarten Preise.
 
(2) Der Auftragspreis ist binnen 7 Tage nach Leistungsdatum zu entrichten.
 
 

§ 4 Termine und Fristen

 
(1) Fristen, Liefertermine, Ortstermine und Exklusivtermine bedürfen der Vereinbarung in Textform (z.B.: E-Mail, Vertrag / Auftragsformular oder Brief).
 
(2) Im Fall der Vereinbarung der Mitwirkung des Kunden zur Erbringung der Leistung von ESTATEWALK, ist der Kunde verpflichtet den schriftlich vereinbarten Termin einzuhalten. Ist der Kunde im Verzug so verlängert sich der vereinbarte Liefertermin um die Zeit, die der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
 
(3) Im Fall der Beauftragung von umfangreichen Änderungen durch den Kunden, verlieren ursprünglich vereinbarte Fristen und Termine ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird ESTATEWALK den Kunden über den Verlust der Gültigkeit der ursprünglich vereinbarten Fristen und Terminen in Textform (E-Mail oder Brief) informieren.
​
​

§ 5 Rechteübertragung

 
(1) Daten, Fotografien und Inhalte, die von ESTATEWALK erstellt und zur Verfügung gestellt wurden unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Rechteinhaber(in) ist Roger Rachel.
 
(2) Der Kunde erhält die beschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Folgenden: Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
​
(3) Der Kunde erhält die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die folgenden Nutzungsarten:
  1. Eigenwerbung online und offline
  2. Verwendung in Medien und Publikationen online und offline
  3. Zudem die Verwendung auf Bild- und Tonträgern, Speicherung auf Speichermedien jeglicher Art, wie beispielsweise CD-ROMs, DVDs, Memorysticks, USB- Datenträger, Notebooks, Festplatten, SD-Karten, Blue-Rays, aber auch in körperlicher Form sowie Archivierung, Speicherung und Bereithalten in Datenbanken und Cloud-Systemen.
     
(4) Der Kunde ist verpflichtet, soweit zumutbar, ESTATEWALK als Urheber zu nennen. („Fotograf: ESTATEWALK Roger Rachel“). Etwaige von ESTATEWALK angebrachten Signaturen oder Wasserzeichen dürfen vom Kunden weder verfälscht, geändert oder abgeschnitten werden.
​
(5) Die Weitergabe der Bilder an andere Personen oder Unternehmen ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.
​
(6) Der Kunde hat, sofern nicht anders vereinbart, kein Recht an der Nutzung von Ausgangsprodukten wie beispielsweise Rohfilmdaten oder Bildern im RAW-Format.
 
 

§ 6 Haftung

 
(1) Gegenüber dem Kunden besteht von Seiten ESTATEWALK Haftungsausschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist.
​
(2) Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von ESTATEWALK) ESTATEWALK zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen und ein Nachholtermin nicht möglich ist, wird ESTATEWALK bereits erhaltene Zahlungen an den Kunden zurückerstatten. Dies betrifft jedoch nicht bereits ausgeführte Leistungen. Der Gegenwert dieser Leistungen wird mit dem Rückerstattungs-anspruch verrechnet und nur der Differenzbetrag zurückerstattet. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von ESTATEWALK kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.       
 
 (3) Kein Haftungsausschluss besteht für
  • vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
  • grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern
  • für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
  • für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Unter Kardinalspflichten versteht man Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
 
(4) Für typisch vorhersehbare Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht wird eine summenmäßige Haftungsbegrenzung von 1.000,00 Euro vereinbart.
​
(5) Der Kunde verpflichtet sich, ESTATEWALK in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Fotografien beizustehen. Insbesondere wird der Kunde ESTATEWALK alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.
​
​

§ 7Lieferung und Abnahme

 
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die von ESTATEWALK erstellten Werke per Download oder USB-Stick zur Verfügung gestellt.
​
(2) ESTATEWALK wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
​
(3) Nach der vertraglich vereinbarten Lieferung der Fotografien, Filme oder anderen bei ESTATEWALK in Auftrag gegebenen Bildwerke wird der Kunde diese sichten und insbesondere auf die Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbarten Anforderungen überprüfen.
​
 (4) Soweit die Bildwerke, unter Vorbehalt der künstlerischen Freiheit von ESTATEWALK, mangelhaft sind, also insbesondere nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen oder allgemeine technische oder handwerkliche Mängel aufweisen, wird der Kunde ESTATEWALK die Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bildwerke mitteilen. ESTATEWALK hat die Mängel innerhalb von 14 Werktagen zu beseitigen und danach die Bildwerke dem Kunden erneut zur Abnahme vorzulegen. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen, so gelten die Bilder als abgenommen.
​
(5) Sollte der Kunde die Bildwerke in Gebrauch genommen oder an Dritte weitergegeben haben, so gilt die Abnahme als erfolgt, ungeachtet der in § 8 Absatz 2 und 4 dieser AGB aufgeführten Regelungen.
​
(6) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung von Speicherkarten, Vorlagen oder Ausgangswerken wie z.B. Rohfilmdaten oder Bildern im RAW-Format.
​
(7) ESTATEWALK verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials.
​
​

§ 8 Kündigung

(1) Für den Fall, dass sowohl die Nachbesserung als auch die Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag kündigen.
​
(2) Wird der Vertrag vom Kunden aufgrund von durch ESTATEWALK nicht zu vertretenden Gründen und auch nicht aus wichtigem Grunde gekündigt, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:
​
ESTATEWALK ist bei Kündigung durch den Kunden berechtigt, ohne Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5% des Gesamtvertragswertes einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands zu verlangen. Dies gilt auch bei Neubuchung des vereinbarten Termins durch einen anderen Kunden.
​
​

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
​
bottom of page